Allgemeine Geschäftsbedingungen
1Angebote und Preise
Pony-Monatskarte
60,-€monatlich
Teilnahme an Reitunterricht auf Schulponies/-pferden.
Führzügelgruppe
50,-€monatlich
Teilnahme an der periodisch stattfindenden Führzügelgruppe.
5er-Karte
100,-€individuell vereinbar
5x Reitunterrichtstunde á 30,- Minuten auf Schulponies/-pferrden
10er-Karte
200,-€individuell vereinbar
10x Reitunterrichtstunde á 30,- Minuten auf Schulponies/-pferrden
5er-Karte-Erwachsene
240,-€individuell vereinbar
10x Reitunterrichtstunde á 30,- Minuten auf Schulponies/-pferrden
2Dauer, Fälligkeiten und Kündigungsfrist
Monatstickets werden laufend verlängert, wenn nicht durch eindeutige Erklärung des Monatskarteninhabers oder dessen Erziehungsberechtige vier Wochen vor Monatsende gekündigt wird. Der fällige Betrag ist am ersten Tag eines Kalendermonats fällig.
3Ferien/Feiertage und Anrechnung der Monatsbeiträge
Während der Schulferien und gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Monatsbeiträge werden für die Teilnahme an Ferienangeboten der Reitschule angerechnet.
4Unterricht für Anfänger und Fortgeschrittene
Der Unterricht für Fortgeschrittene findet in Kleingruppen statt. Reitunerfahrene Reitschüler erhalten zunächst Longenstunden. Dabei werden je Longenstunden maximal drei Teilnehmende angenommen.
5Unterrichtsdauer, -teile und -zeiten
Der Unterricht findet während der Schulzeit 1x wöchentlich statt und dauert 60 Min. (Einzelstunden 30 Min). Das Vorbereiten und Satteln, bzw. Abpflegen und Absatteln gehört zeitlich zu jeder Reitstunde.
6Ausfall wegen Krankheit und Nachholung
Die Ponyreitschule ist nicht verpflichtet wegen Krankheit, etc. nicht in Anspruch genommene Reitstunden nachzuholen. Diese müssen trotzdem bezahlt werden, können jedoch, wenn sie am Vortag bis 17 Uhr abgesagt wurden, nach Absprache zu einem anderen Termin (innerhalb darauffolgenden 4 Wochen) nachgeholt werden. Wird ein vereinbarter Nachholtermin nicht wahrgenommen, verfällt die Reitsunde.
7Übertragbarkeit und Anrechenbarkeit ausgefallener Reitstunden
Nicht in Anspruch genommene Reitstunden sind nicht übertragbar und können nicht auf Ferienreitkurse angerechnet werden.
8Unterrichtsausfall
Bei Krankheit oder Verhinderung der Reitlehrerin bietet die Ponyreitschule einen Ersatztermin bzw. eine Ersatzreitlehrerin an.
9Haftungsausschluss
Die Ponyreitschule Gut Waitzrodt haftet nicht für Schäden, welche sich der Reitschüler bei der Inanspruchnahme der Leistungen bzw. bei der Benutzung der Einrichtung zuzieht, desgleichen nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
10Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.